|
Als Aktfotografie bezeichnet man ein
Genre der künstlerischen Fotografie, dessen
Thema die Darstellung des nackten (Vollakt) oder
teilweise nackten (Halbakt) menschlichen Körpers
ist. Die Bestimmung des ästhetischen Wertes
einer Aktfotografie und die Abgrenzung der
Aktfotografie von der erotischen Fotografie ist
intersubjektiv nur schwer zu leisten, darüber
hinaus gibt es zahlreiche Überschneidungen mit
der Pornografie; Aktfotografie und erotische
Fotografie stehen immer im Spannungsfeld
zwischen künstlerischer Freiheit, Ästhetik,
Kitsch, Provokation und dem Verstoß gegen die
„guten Sitten“ oder die Sexualmoral.
Auch das Zeigen primärer Geschlechtsmerkmale ist
mittlerweile nicht mehr völlig tabu. Im
Gegensatz zur Pornografie verfolgt die
Aktfotografie nicht das Ziel, den Betrachter zu
erregen. Das schließt natürlich nicht aus, dass
sie dennoch in dieser Absicht konsumiert wird.
Die Aktfotografie gilt, neben der
Porträtfotografie, als hohe Schule der
Fotografie; neben technischen Fertigkeiten und
einem gekonnten Umgang mit dem Licht als
Gestaltungsmittel muss der Aktfotograf auch
kommunikative Fähigkeiten mitbringen und eine
positive Beziehung zu seinem Modell aufbauen
können. Üblicherweise wird zwischen Fotograf und
Model ein Modelvertrag abgeschlossen, in dem
neben Honorar Veröffentlichungsrechte und
Anderes geregelt werden.
Geschichte und Entwicklung
Der Akt ist ein klassisches Motiv in der
bildenden Kunst; bereits die frühen Hochkulturen
(Sumer, Ägypten, Kreta, Indien unter anderem)
kennen Aktdarstellungen. Die Entwicklung lässt
sich weiter verfolgen über die griechische
Plastik, mit Einschränkungen auch durch die
Kunst des Mittelalters bis in die europäische
Kunst der Neuzeit. Seit der Renaissance gehört
das Studium des menschlichen Körpers zur
Ausbildung an Kunstakademien.
Seit etwa 1847 ist die Aktdarstellung auch
Gegenstand der Fotografie; die damaligen
Daguerreotypien wurden häufig entsprechend dem
Zeitgeschmack handkoloriert. Zu den ersten
Aktfotografen zählen beispielsweise Philippe
Derussy, E. Delacroix, Eugène Durieu und B.
Braquehais. Zu den Modellen zählten neben
Professionellen auch Prostituierte; neben
künstlerischen Aktfotografien wurden auch
„pikante“ Aktbilder angefertigt, die den
Widerwillen von Moral- und Gesetzeshütern
erregten.
[Bearbeiten]
Aktfotografie und Recht
Die Grenzen zwischen Aktfotografie, erotischer
Fotografie und Pornografie sind fließend, den
subjektiven Moralvorstellungen des Einzelnen und
den jeweils allgemein gültigen kulturellen
Vorstellungen von "guten Sitten" unterworfen.
Eine Darstellung wird heute nach deutschem Recht
als pornographisch bezeichnet, wenn sie unter
Hintenansetzen sonstiger menschlicher Bezüge
sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher,
anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt,
und wenn ihre objektive Gesamttendenz
ausschließlich oder überwiegend zur Aufreizung
des Sexualtriebs abzielt (Stefen, 1989). Das
deutsche Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet ein
Totalverbot bestimmter pornographischer
Schriften, die als sozialschädlich eingestuft
werden (§ 184 Abs. 3).
Andererseits schützt das deutsche Grundgesetz
explizit die Kunst: Die Kunst ist frei; die
Freiheit der Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG ohne
Vorbehalt gewährleistet. Der Kunstbegriff ist
nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht auf ein
bestimmtes Niveau und daher auch nicht auf
"wertvolle" oder gar klassische Kunst beschränkt
(Beschluss vom 3. Juni 1987, Az: 1 BvR 313/85,
BVerfGE 75, 369). Die Abwägung zwischen
Kunstschutz und anderen durch die Verfassung
geschützten Rechtsgütern, beispielsweise
Jugendschutz, beschäftigt regelmäßig die
Gerichte, so beispielsweise im Juni 1990 im Fall
Opus Pistorum.
Der Jugendschutz bildet ein besonderes
Problemfeld, da das Verbot einer Vorzensur ein
komplexes Indizierungsverfahren so genannter
jugendgefährdender Medien notwendig macht.
|
|